Sozialversicherungen 2022

Im 2022 bleibt relativ viel unverändert:

  • Der Lohnabzug (Arbeitnehmerbeitrag für AHV/ALV/IV/EO bleibt bei 5.3%.
  • Die Grenzwerte BVG verändern sich auch nicht:
    Mindeslohn für Eintritt ins BVG: Fr. 21’510 (pro Jahr)
    Maximal koordinierter Lohn: Fr. 86’040
    Koordinationslohn: Fr. 25’095
    Maximal versicherter Lohn: Fr. 60’945 (obligatorisch)
    Minimal versicherter Lohn: Fr. 3’585
    Maximal versicherbarer Lohn: Fr. 860’400
  • Im Bereich der Quellensteuer sind wie üblich die neuen Tarife zu berücksichtigen. Diese stehen auf der Website der ESTV zum Download bereit. Informationen zur ab 2021 geltenden Gesetzgebung Quellensteuer finden Sie hier.

Neu ist, dass Privatanteile von Fahrzeugen mit jährlich 10.8% anstatt 9.6% des Anschaffungswertes abgerechnet werden müssen. Monatlich entspricht dies 0.9% anstatt 0.8%. Der Mindestbetrag bleibt unverändert bei Fr. 150.- monatlich.

Trotz aller Sorgfalt kann immer etwas vergessen gehen. Falls Ihnen etwas auffällt, bin ich dankbar für eine Rückmeldung.


Kennzahlen 2022

Abzüge 2022 2021
AHV 8.700% 8.700%
IV 1.400% 1.400%
EO 0.500% 0.500%
Total AHV/IV/EO 10.600% 10.600%
Abzug Arbeitnehmende 5.300% 5.300%
Maximal ALV- (und UVG-) versichert 148’200 148’200
ALV 2.200% 2.200%
ALV Zusatz 1.000% 1.000%
ALV Arbeitnehmende 1.100% 1.100%
ALV-Z Arbeitnehmende 0.500% 0.500%
Beitragsfreie Einkommen 2022 2021
Renter/innen 16’800 16’800
Geringfügige Einkommen 2’300 2’300
BVG 2022 2021
Mindestlohn Unterstellung 21’510 21’510
Maximal koordinierter Lohn 86’040 86’040
Koordinationsbeitrag 25’095 25’095
Maximal versichert 60’945 60’945
Minimal versichert 3’585 3’585
Maximal versicherbar 860’400 860’400
Mindestzinssatz 1.00% 1.00%