Bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit stellt sich die Frage für Arbeitnehmende wie auch für Arbeitgebende: wo sind die Beiträge an die Sozialversicherungen abzurechnen.
Seit 2012 ist im Kontext der internationalen Sozialversicherungsunterstellung viel passiert. Wer unter welchen Voraussetzungen wo versichert ist, ist in verschiedenen multi- und bilateralen Abkommen geregelt, oft aber nicht immer gilt das Prinzip, dass der/die Arbeitnehmende in einem Staat den Sozialversicherungen zu unterstellen ist. Die individuelle Beurteilung bleibt jedoch anspruchsvoll.
Die AHV stellt auf der Informationsseite www.ahv-iv.ch ein Tool bereit, mit welchem erörtert werden kann, wo Arbeitnehmende versichert sind.
Hier gelangen Sie zu dem Fragebogen
Wichtig: der Ort der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung korrespondiert nicht zwangsläufig mit der steuerrechtlichen Unterstellung. Und: der ermittelte Status bleibt nicht in Stein gemeisselt – eine regelmässige Neubeurteilung der einzelnen Arbeitsverhältnisse ist unabdingbar.
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