Durch den Abschluss einer Abredeversicherung kann die Versicherungsdeckung gemäss UVG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei eiinem Unterbruch für maximal 6 Monate verlängert werden.
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Durch den Abschluss einer Abredeversicherung kann die Versicherungsdeckung gemäss UVG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei eiinem Unterbruch für maximal 6 Monate verlängert werden.